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BGH, 20.06.1995 - 1 StR 140/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Protokoll - Unterschrift - Revision - Revisionsbegründungsfrist - Urteilszustellung - Frist - Fristablauf
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 345
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 20.06.1995 - 1 StR 140/95
- BGH, 05.12.1995 - 1 StR 140/95
Papierfundstellen
- NStZ 1996, 22
- StV 1995, 568
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 03.01.1991 - 3 StR 377/90
Fertigstellung des Protokolls
Auszug aus BGH, 20.06.1995 - 1 StR 140/95
In diesem Fall beginnt die Revisionsbegründungsfrist des § 345 Abs. 1 Satz 2 StPO auch dann nicht, wenn die Protokollergänzungen für die eingereichte Revisionsbegründung ohne Bedeutung sind (BGHSt 37, 287).
- BGH, 22.08.2001 - 1 StR 354/01
Revisionseinlegung (Wirksame Unterzeichnung durch einen allgemeinen Vertreter …
Die Zustellung der schriftlichen Urteilsgründe war unwirksam, da das Hauptverhandlungsprotokoll erst danach fertiggestellt wurde (§ 273 Abs. 4 StPO; vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Juni 1995 - 1 StR 140/95 und vom 25. Juni 1998 - 1 StR 95/98). - OLG Dresden, 21.02.2001 - Ss OWi 59/01
Unterschrift; Revision; Rechtsbeschwerde; Rechtsmittelbegründung; …
Die Rechtsbeschwerdebegründung der Staatsanwaltschaft ist unwirksam, weil sie nicht unterschrieben oder zumindest - was ausgereicht hätte - mit einem Beglaubigungsvermerk versehen war (…vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl. § 345 Rdnr. 23; BGH StV 1995, 568; GmS-OGB NJW 1980, 172 ff).Zwar sagt die Vorschrift des § 345 StPO, die gemäß § 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG auch für die Rechtsbeschwerdebegründung anzuwenden ist, nichts Näheres über die allgemeine Form der Begründung durch die Staatsanwaltschaft aus.